12.12.2024 - 3 Aufstellung des Bebauungsplans „Fachmarkt Quart...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die SPD-Fraktion des OR möchte betonen, dass die Entwicklung des Gebiets Rieffstraße in keinerlei Hinsicht dem Leben und den Geschäften in der Innenstadt schaden soll. Sie bitten die Stadt hierzu um sorgfältige Überprüfung, dass dadurch keine Leerstände in der Innenstadt entstehen oder Einkäufe nur noch außerhalb der Fußgängerzone stattfinden.

Der Ortsvorsteher weist darauf hin, dass es eine Aufwertung der Stadt sein wird und wieder viele Menschen nach Merzig bringen wird, welche ganz sicher auch die Innenstadt weiter besuchen werden.

Frau Bastian merkt an, dass die Prüfungen und Empfehlungen durch Untersuchungen eingehalten werden und genaustens geschaut wird, dass alles seine Richtigkeit hat.

 

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Beschluss:

Es wird in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBI. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ beschlossen.

 

Es wird in öffentlicher Sitzung gemäß § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634), unter Berücksichtigung der aktuell gültigen Änderungen, die Teiländerung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Bebauungsplanes „Vordere Rieffstraße“ beschlossen.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

13

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage