04.12.2024 - 4 Mitteilungen, Anfragen, Anregungen

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  •           Frau Doris Darimont-Doll berichtet, dass die Bäume zur Baum-Urnenbestattung im Grabfeld 2 am Hilbringer Friedhof bereits angepflanzt sind.
  •           Weiter weist sie darauf hin, dass die Vertragsbedingungen für die Benutzung des Pfarrzentrums für ortsansässige Vereine angepasst worden sind. So besteht für jeden Verein die Möglichkeit einmal jährlich - nach Anmeldung - das Pfarrzentrum für eine öffentliche Veranstaltung mit Eintritt für pauschal 50,00 € zu mieten.
  •           Die Ortsvorsteherin weist darauf hin, dass ein Neujahrstreff am 02.02.2025 stattfinden soll und bittet bereits jetzt die aktiven Ratsmitglieder hierbei zu unterstützen.
  •           Maximilian Doll erkundigt sich nach dem Sachstand der Hilbringer Allee in der Merziger Straße. Die finanziellen Mittel seien für die Bäume im Haushalt des Jahres 2024 eingestellt, aber es seien noch keine Pflanzungen vorgenommen worden.
  •           An den Rat wird herangetragen, dass bei der Firma Kobeissi die Scheiben an der Gebäudehälfte in der Wiesenstraße sehr lose sitzen. Diese drohen abzufallen oder sind bereits abgefallen. Das Ordnungsamt wird darum gebeten zu überprüfen, ob die Verkehrssicherungspflicht dort gewahrt ist.
  •           Maximilian Doll weist darauf hin, dass am Parkplatz des Hilbringer Sportplatzes komplett unbeleuchtet ist. Da - wie bereits öfter darauf hingewiesen - der Platz viele große Vertiefungen aufweist, sammelt sich dort regelmäßig Wasser, was dazu führt, dass man beim Begehen des Platzes im Dunkeln oft bis zu den Köcheln ins Wasser tritt. Der Parkplatz steht unter Dauernutzung. Sowohl die CEB als auch der Fußballverein nutzen ihn. Im Winter findet die Nutzung überwiegend im Dunkeln statt: Die Besucher der CEB kommen morgens (im Dunkeln) und die Besucher des Sportplatzes kommen abends (im Dunkeln). Beleuchtung hätte gegebenfalls auch einen positiven Effekt auf die soziale Kontrolle, denn in der Nacht dient der Parkplatz oft als Treffpunkt oder zu Müllentsorgung. Soweit eine Umgestaltungen mit Wasserabfluss nicht möglich ist, sollte er zumindest entsprechend ausgeleuchtet werden.