04.12.2024 - 1 Wahl einer Schiedsperson

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorsitzende führt aus, dass es in der Sitzungsvorlage zu einem inhaltlichen Fehler gekommen ist: Die Passage "Sachlich zuständig sind Schiedsleute in erster Line bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten bis 600 €" gilt seit 2007 nicht mehr. Nach § 13 der Saarländischen Schiedsordnung ist bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten keine betragliche Begrenzung vorgegeben.

Anschließend erläutert sie das Wahlsystem gemäß § 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 8 i.V.m. §§ 46, 47 Abs. 5 KSVG.

Sie weist darauf hin, dass die Situation heute eine besondere sei, da sich bisher nicht mehr als zwei Personen um das Amt der Schiedsperson beworben haben. Sie zeigt sich jedoch erfreut, dass Hilbringen dieses "Luxusproblem" hat und hebt den Willen zum ehrenamtlichen Engagement hervor.

Im Anschluss wird den drei Kandidatinnen die Möglichkeit erteilt sich vorzustellen. Nach der Vorstellungsrunde geht der Rat in den Wahlgang über.

 

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Beschluss:

Der Ortsrat Hilbringen wählt Monika Haupenthal als Schiedsperson und Alexandra Fox als stellvertretende Schiedsperson.

 

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Abstimmungsergebnis:

 1. Wahlgang Schiedsperson

Fox, Alexandra

Haupenthal,

Monika

Kerber, Helga

 Enthaltungen

 Ungültig

4

4

1

 0

 1

 

 

 

2. Wahlgang Schiedsperson

Fox, Alexandra

Haupenthal, Monika

Enthaltungen

 Ungültig

4

6

0

0


3. Wahlgang Stellv. Schiedsperson

Fox, Alexandra

Kerber, Helga

Enthaltungen

 Ungültig

9

1

0

0