03.04.2025 - 5 Ausweisung von Windenergieflächen im Wald zur E...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Vorsitzende erläutert die Vorlage. Die Ausweisung von Windenergieflächen im Wald sei notwendig, um die vom Land vorgegebenen Flächenziele im Bereich Windkraftanlagen zu erreichen. Zwar könne man grundsätzlich auf eine solche Vorlage verzichten, jedoch könne dies in der Folge bedeuten, dass Windkraftanlagen an Orten im Stadtgebiet errichten werden, an denen man diese nicht haben wolle. Da die Kreisstadt Merzig selbst entscheiden wolle, wo solche Anlagen im Stadtgebiet errichtet werden dürfen und man gleichzeitig die Vorgaben des Landes erfüllen müsse, wolle man mit dieser Vorlage selbst aktiv werden. Daher werde vorgeschlagen, die in der Vorlage beschriebenen Gebiete für Windkraft auszuweisen. Diese Gebiete befänden sich alle in einem Abstand von mindestens einem Kilometer zur Wohnbebauung bzw. von mindestens vierhundert Metern zu einzelnen Höfen. Man habe diese Abstände deutlich reduzieren können, so dass die Windkrafträder näher an die Wohnbebauung herangerückt wären. Das sei jedoch nicht gewünscht, so dass durch die Vorlage festgelegt werde, dass im Stadtgebiet Windkraftanlagen in deutlich größeren Abständen zur Wohnbebauung errichtet werden können, als dies rechtlich möglich wäre. Der Fachausschuss habe dieser Vorlage bereits zugestimmt. Im Vorfeld dieser Vorlage seien die Jagdpächter eingeweiht worden. Negative Rückmeldungen seien nicht herangetragen worden. Es werde daher um Zustimmung der Vor- und Ergänzungsvorlage gebeten.

 

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Beschluss:

Der Ausweisung von Windenergieflächen im Wald zur Erreichung der Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes wird zugestimmt. Es soll ein Schutzbereich von 1.000 Metern zu Wohnbauflächen sowie ein Schutzbereich von 400 Metern zu Einzelhöfen und Wohngebäuden im Außenbereich eingehalten werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

36

1

1