09.10.2024 - 2 Antrag auf Teiländerung des Flächennutzungsplan...

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Doris Darimont-Doll schildert dem Rat, den aus der Vorlage bekannten Sachverhalt. Die neuen Ratsmitglieder setzt die Vorsitzende davon in Kenntnis, dass zu diesem Thema bereits in der Sitzung am 30.01.2024 ein einstimmiger Ortsratbeschluss gefasst worden ist. Die Verwaltung hat dem Rat neue Aspekte vorgelegt, die bei damaliger Abstimmung nicht bekannt waren. Herr Cappel stellt diese vor:

- Die Verwaltung führt aus, dass es sich hierbei um Gelände handelt, welches hinter der  Ortsgrenze liegt. 

- Auch kritisch sieht die Verwaltung die dortige Waldgrenze. Eine Bebauung müsse den Abstand zu den Bäumen von 30 m einhalten. Die Nachfrage, wo die Waldgrenze beginnt, kann letztlich nicht final beantwortet werden. Auf Nachfrage erklärt Herr Cappel, dass eine Bebauung innerhalb der Waldgrenze mit einem Haftungsausschluss im Einzelfall möglich sei.

- Herr Cappel weist darauf hin, dass die Flurstücke teilweise im Überschwemmungsgebiet liegen.

- Schwierig erachtet die Verwaltung auch die Erschließungskosten der Flurstücke: Mit Einhaltung der Baumgrenze müsste die Bebauungen zurückversetzt von der Landstraße erfolgen. Es kann nicht final beantwortet werden, an welchen Kanal das Haus mit der Hausnummer 69 angeschlossen ist.

- Des Weiteren informiert Herr Cappel den Rat über einen weiteren Aspekt, der den anwesenden Ortsratmitglieder aus den Sitzungsvorlagen nicht ersichtlich war: Die Bebauungsflächen einer Gemeinde sind streng limitiert nach der Anzahl der Einwohner. Soweit hier ein neues Stück erschlossen wird, muss ein altes Stück zum Ausgleich auf dem Gemeindegebiet der Kreisstadt Merzig aufgegeben werden. Den Ratsmitgliedern wurde mitgeteilt, dass als Ausgleichsfläche (innerhalb von Hilbringen) nur die Fläche in der Verlängerung der Hollandstraße in Frage komme. Auf Nachfrage wird ausgeführt, dass die Ausgleichsflächen im Industriegebiet (Überschwemmungsgebiet) nicht als gleichwertig zu betrachten seien, da es sich hierbei nicht um Wohnflächen sondern um Gewerbeflächen handle.

Herr Maximilian Doll weist darauf hin, dass alleine beim letzten - vermeintlich kleinsten Flurstück - trotz der Hochwasserlinie und der Waldgrenze eine Bebauung von mindestens 200 qm möglich erscheint.

Nach einem sachlichen Austausch bedankt die Vorsitzende sich bei Herrn Cappel für die Ausführungen und entlässt ihn aus der Sitzung.

Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung um 19:25 Uhr für 10 Minuten zur Beratung. Die Sitzung wird um 19:35 Uhr fortgesetzt.

Die Ortsratmitglieder einigen sich darauf, dass die Wohnbebauung in der Verlängerung der Hollandstraße forciert vorangetrieben werden soll, aber die Flächen im Bereich der Holllandsraße als Ausgleichsflächen für den Rat nicht in Frage kommen.

 

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1. Beschluss:

Die von der privaten Erbengemeinschaft beantragte Teiländerung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Hilbringen, Flur 7, soll, aufgrund der im Sachverhalt näher dargelegten Begründung, nicht weiterverfolgt werden.

 

2. Beschluss:

Der Ortsrat Hilbringen beantragt, die Teiländerung des Flächennutzungsplans, Gemarkung Hilbringen, Flur 7 weiter zu verfolgen. Es soll nach Wegen gesucht werden, auf der oben genannten Fläche eine Weiterentwicklung des Stadtteils Hilbringen zu ermöglichen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 1. Beschluss

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

CDU: 0

SPD: 1

______________

Insgesamt: 1

CDU: 7

SPD: 0

______________

Insgesamt: 7

CDU: 0

SPD: 1

______________

Insgesamt: 1

 

 2. Beschluss

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

0

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1001162&TOLFDNR=1014021&selfaction=print