03.12.2024 - 1.5 Umbau und Erweiterung eines bestehenden Wohnhau...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Ausschussmitglied Schuh fragt nach inwieweit das Gebäude mit Holz verkleidet wird und wie das Holz nach 15 Jahren aussieht. Der Bauherr erklärt, dass der Neubau mit Holz verkleidet wird, das Bestandsgebäude wird nach energetischer Sanierung wieder verputzt. Das Holz ist nach dieser Zeit natürlich vergraut.

 

Reduzieren

Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zur Ausnahme von der Gestaltungssatzung für die Kernstadt Merzig und für den Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohnhauses wird hergestellt, wobei das Einvernehmen zur geplanten Fahrradgarage nur unter der Maßgabe hergestellt wird, dass diese etwa 3m in westliche Richtung in das Grundstück eingerückt wird.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage