03.12.2024 - 1.3 Klärung der Zulässigkeit zum Neubau eines Gäste...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ausschussmitglied Ripplinger merkt an das in einem ähnlichen Fall „Im Saum“ wurde einer rückwärtigen Bebauung mit Tiny-House zugestimmt. Er betont jedoch das dieses Vorhaben auch seiner Meinung nach abgelehnt werden sollte, da es Beispielcharakter hat. Ausschussmitglied Schuh merkt an, dass das Vorhaben nicht von der Feuerwehr angefahren werden kann. Der Vorsitzende erklärt, dass dieses Problem noch nicht in der Bauvoranfrage geklärt wird, aber die Problematik vermutlich besteht. Ausschussmitglied Ripplinger gibt noch mit, dass es für den Antragsteller schwer nachzuvollziehen ist, jedoch der Charakter des Präzedenzfalls eindeutig ist.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu o. g. Bauanfrage wird nicht hergestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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