03.12.2024 - 1.2 Neubau einer aufgeständerten Stellplatzüberdach...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ausschussmitglied Ripplinger spricht sich für das Vorhaben aus und merkt die für den Antragsteller unnötige Kosten der Befreiung vom nicht so durchgeführten Bebauungsplan an. Der Vorsitzende erklärt, dass die Stadt aus diesen Gründen vorhat alte Bebauungspläne sukzessive aufheben. Diese Aufhebungen sind mit Kosten und Aufwand verbunden.

Ausschussmitglied Rehlinger fragt nach ob sich an der Stelle ein Bürgersteig befindet, der Vorsitzende verneint dies. Das Vorhaben befindet sich direkt an der Straße, am Ende des Wendhammers. Wegen der Topographie ist die Lage alternativlos.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen gemäß § 36 Abs. 1 BauGB zu der Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes wird hergestellt und dem Bauantrag zugestimmt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

15

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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