24.09.2024 - 2 Dorfgemeinschaftsbudget

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OV Görgen stellt zunächst die Unterschiede zwischen Dorfgemeinschaftsbudget und Stadtteil-Budget (Tagesordnungspunkt Nr. 3.) in seinen Ausführungen heraus und erklärt den anwesenden Ortsratsmitgliedern die historische Entwicklung und Verwendung dieser beiden Budgetierungen. Insbesondere verweist OV Görgen darauf, dass die Zuwendungen für Dorfgemeinschaftspflege und Vereinszuschüsse/ Barzuwendungen vor einigen Jahren zum heutigen Dorfgemeinschaftsbudget zusammengefasst wurden.

Derzeit stehen dem Ortsteil Fitten aus dem Dorfgemeinschaftsbudget insgesamt 2905€ (Zusammensetzung: Sockelbetrag plus Zuschuss je Einwohner) jährlich zu. Dazu kamen in 2024 noch Restbeträge in Höhe von ca. 2700€ aus den Vorjahren, welche in das neue Haushaltsjahr übertragen wurden. Der Betrag von 2905€ reiche jedoch seinen Ausführungen zufolge im Regelfall nicht aus.

OV Görgen gibt einen Überblick über die Verwendung dieser Gelder in den Jahren 2023 und 2024.

Ausgaben gab es für den Neujahrsempfang, den Seniorentag, die Picobello-Aktion, die Baustellenende-Party, Besuche der Kita Abenteuerland bei den Natur- und Freizeitfreunden, St. Martin, das Weihnachtsbaumschmücken durch die Kita, Weihnachtsmusik (Euterpe u. Lustige Sänger), Gratulationen (runde Geburtstage), Ehrungen, für den Volkstrauertag sowie für verschiedene Arbeitseinsätze.

Er informierte zudem darüber, welche Vereine in der Vergangenheit einen Zuschuss erhalten haben.

Für 2024 sei die Beschlussfassung hinsichtlich eines Barzuschusses an örtliche Vereine noch offen. An dieser Stelle teilt OV Görgen mit, dass er von den Naturfreunden Fitten als Vorsitzender gewählt wurde, sich deshalb als befangen erklärt und weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnimmt. 

Nach Übernahme der Sitzungsleitung fasst der Stv. OV Krangemann noch einmal kurz die relevanten Aspekte in diesem Zusammenhang zusammen. Er verdeutlicht, dass der Verein zur Erhaltung und Unterhaltung der Wendalinuskapelle bereits Sachmittelzuwendungen seitens des Ortsrates erhalten habe und hierdurch Einnahmen in ähnlicher Größenordnung wie die vorgesehene Barzuwendung in Höhe von 150€ generiert habe.

In dem sich anschließenden Meinungsaustausch zwischen den Ortsratsmitgliedern verständigte man sich darauf, dass über diese Barmittelzuwendung in jedem Kalenderjahr neu entschieden werden sollte und kein Verein in diesem Zusammenhang benachteiligt werden dürfte. Zudem sollte bei der Vergabe einfließen, welche Möglichkeiten die einzelnen Vereine haben, selbst Einnahmen zu generieren.

Es wurde sodann folgender zur Abstimmung freigegebener Beschluss gefasst.

 

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Beschluss:

Barzuwendung für die Natur- und Freizeitfreunde Fitten in Höhe von 150€ für das Kalenderjahr 2024

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

8

0

0

 

OV Görgen nahm wegen Befangenheit nicht an der Abstimmung teil. Nach der Abstimmung übernahm OV Görgen wieder die Sitzungsleitung.

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