11.07.2024 - 6 Aufwandsentschädigung der Ortsvorsteher/innen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) betont, die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher seien die unmittelbaren Ansprechpartner vor Ort. Es gebe viele Belange, bei denen die Ehrenbeamten angesprochen würden. Es gebe umfangreiche Aufgaben, weit über die im KSVG geregelten hinaus, wenn man dieses Amt lebe und liebe. Dies sei eine Bereicherung der Demokratie. Die CDU-Fraktion danke daher den vielen Ehrenamtlichen, die sich in diesem Amt engagierten. 2022 habe es bereits eine Verwaltungsvorlage zur Aufwandsentschädigung gegeben, da sich damals ein Gesetz geändert habe. Es gebe erhöhte Anforderungen an dieses Amt.

Die CDU-Fraktion stelle daher folgenden Änderungsantrag: Als Aufwandsentschädigung für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher werden jeweils die in der AEVO aufgeführten Höchstsätze gezahlt.

Fraktionsvorsitzender Oehm (SPD) erklärt, den Antrag der CDU-Fraktion unterstützen zu wollen. Auch für die SPD-Fraktion habe dieses Ehrenamt eine besondere Bedeutung. Die Ortsvorsteher stünden vor allem in einer dörflichen Gemeinschaft im Mittelpunkt. Die Aufwandsentschädigung sei zudem schon länger nicht mehr erhöht worden.

 

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Beschluss:

Die Aufwandsentschädigungen werden entsprechend der in der aktuellen Fassung der AEVO aufgeführten Höchstsätze festgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

30

3

3

 

Die Ratsmitglieder Boos, Darimont-Doll, Görgen, Klein, Ripplinger, Joachim Schmitt, Therese Schmitt und Weber (alle CDU) haben wegen Befangenheit nicht abgestimmt.