08.10.2024 - 1.2 Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ausschussmitglied Ripplinger fragt, um welches Gebäude es sich genau handelt.

Der Vorsitzende erklärt das es sich um das Nebengebäude handelt, das zuletzt von der Firma Funk genutzt wurde. Es befindet sich hinter dem Haus „Am Steingarten 4“ und ist im Plan als Nebengebäude (3) markiert.

Weitere Fragen des Ausschussmitglieds Ripplinger sind, ob der Investor schon Eigentümer der Fläche sei und ob die gesamte Fläche entwickelt werden soll oder nur das bestehende Gebäude umgenutzt. Der Vorsitzende erklärt, dass es bereits Pläne gab die 4 Parzellen oberhalb der behandelten Parzelle zu verbinden und ein Entwurf eines Bebauungsplans vorhanden war. Jedoch konnten sich die Eigentümer nicht einigen, dieses Projekt wird nicht weiterverfolgt. Weitere Entwicklungen sind nicht bekannt.

 

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Beschluss:

Das Einvernehmen gem. § 36 Abs. 1 BauGB zu o. g. Bauanfrage wird hergestellt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

14

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage