26.09.2024 - 13 Bebauungsplan „Errichtung eines Bürogebäudes Ec...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise der Öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend des jeweiligen Beschlussvorschlags beschieden.

 

  1. Der Bebauungsplan „Errichtung eines Bürogebäudes Ecke Ballerner-/Fitter Straße“, bestehend aus Planzeichnung (Teil A), Textteil (Teil B) und Begründung, wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der jetzt vorliegenden Form als Satzung beschlossen.

Die Begründung wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Be-lange, die Bürger und Bürgerinnen sowie die Nachbargemeinden, die sich zur Planung geäußert haben, von dem Ergebnis der Abwägung in Kenntnis zu setzen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

38

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage