29.08.2024 - 2 Wahl der bzw. des Vorsitzenden des Ortsrates (O...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Für die Wahl des Ortsvorstehers wird Matthias Görgen vorgeschlagen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht.

Als Wahlhelfer werden Patrick Paulus und Susanne Bohr benannt.

Im Verlauf des ersten Wahlgangs wird durch den Vorsitzenden festgestellt, dass Ortsratsmitglied Trovato zur Stimmabgabe nicht die Wahlkabine genutzt hat. Daher ist das Wahlgeheimnis nicht gewahrt. Der Wahlvorgang wird abgebrochen, die Stimmzettel werden komplett eingezogen und durch den Vorsitzenden vernichtet. Es werden neue Wahlzettel ausgeteilt und der zweite Wahlgang eröffnet.

Die nach den geltenden Vorschriften gemäß der §§ 46 und 75 Abs. 1 KSVG mittels Stimmzettel und in geheimer Wahl erfolgte Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

Abgegeben werden 8 gültige Stimmen, eine Stimme ist ungültig. Auf Matthias Görgen entfallen 8 Stimmen.

Der Vorsitzende stellt fest, dass somit Matthias Görgen für die Dauer der Amtszeit des Orts-rates zum Ortsvorsteher des Stadtteils Fitten gewählt ist.

Herr Görgen nimmt die Wahl an und bedankt sich für das ihm entgegengebrachte Ver-trauen.

Bürgermeister Bies ernennt Herrn Görgen zum Ehrenbeamten und überreicht ihm die Ernennungsurkunde. Herr Görgen leistet den Diensteid.

 

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Beschluss:

Matthias Görgen zum Ortsvorsteher des Stadtteils Fitten gewählt.

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