28.08.2024 - 1 Verpflichtung der Ortsratsmitglieder

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Oberbürgermeister Hoffeld verpflichtet die anwesenden Ortsratsmitglieder gemäß § 74 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 KSVG durch Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit.

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1001068&TOLFDNR=1013550&selfaction=print