29.03.2022 - 5 1. Teiländerung des Bebauungsplanes "Unten in I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Antragstellerin Melanie Lorang berichtete über ihr Bauvorhaben. Es handele sich um
eine Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren. Es sollen 2 Beschäftigte in dieser Einrich-
tung arbeiten. Das Konzept sei naturpädagogisch ausgerichtet und es sollen 10 Kinder auf-
genommen werden können. Das Gebäude solle eine Größe von 6x6 Metern haben mit ei-
nem vorderen Balkon von 15qm. Das Grundstück solle ansonsten naturbelassen bleiben.
Außerhalb der Öffnungszeiten solle es auch ein Angebot für Kindergeburtstage oder z. B.
auch Vereinsnutzung geben.


Alois Minninger stellte die Frage, ob der Feldweg, der an dem Grundstück vorbeiführe, erhal-
ten bliebe. Die Antragstellerin sagte zu, dass dieser nicht tangiert würde und das Wegerecht
so weiter bestehen bliebe.


Stephan Kremer fragte nach den Parkmöglichkeiten, da es keine öffentlichen Parkplätze für
die Kindertagespflege gäbe. Die Antragstellerin erläuterte, dass die Kinder im Zeitraum von
8:00 Uhr - 8:15 Uhr gebracht würden. Für die kurze Parkdauer könne der Wendehammer ge-
nutzt werden. Weiter merkte sie an, dass der Vater Gerhard Enzweiler dort angrenzend ein
privates Grundstück habe, welches ebenfalls z. B. als Spielfläche genutzt werden könnte. 

OV Rehlinger und alle Ortsratsmitglieder begrüßten dieses Bauvorhaben und bestätigten den Bedarf an weiteren Kindertagesplätzen, vor allem mit dem Hintergrund des besonderen
Konzeptes.
 

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Beschluss:

 

  1. Gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Unten in Irzentälchen in Grewelt“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen. 
  2. Die Änderung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
  3. Der vom Planungsbüro Kernplan ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung wird gebilligt und für das Verfahren freigegeben.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

6

0

0

 

Bei allen drei Beschlusspunkten gab es ein einstimmiges Votum für ja, Gerhard Enzweiler hat wegen Betroffenheit nicht mit abgestimmt.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000659&TOLFDNR=1008063&selfaction=print