03.05.2022 - 5 1. Teiländerung des Bebauungsplanes "Unten in I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Ratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Grüne) gibt bekannt, dass die Grünen-Fraktion zustimmen werde, insbesondere, weil in dieser Richtung ein Bedürfnis bestehe. Er möchte jedoch kritisch anmerken, dass er dies nicht als Waldkindergarten, sondern eher als Feld- oder Wiesenkindergarten bezeichnen würde. Hier seien andere Voraussetzungen, die Versorgung mit Trinkwasser oder die Heizung sehe er anders als in einem Waldkindergarten, insbesondere, wenn die Möglichkeit der Anschlüsse bestehe. Aus hygienischen Gründen sei es ratsam, nicht komplett in eine Alternative zu flüchten, um Kosten zu sparen. Darüber hinaus sei das Baufeld sehr groß eingezeichnet, sodass der Feldwirtschaftsweg durch die Bebauung geschnitten werde. Dadurch bestünde die Gefahr, dass ein über diesen Weg erschlossenes Grundstück nicht mehr angefahren werden kann. Man sollte auf eine Gestaltung achten, die eine Nutzung des Weges weiterhin ermöglicht.

Ressortleiter Bies merkt an, dass die Fragen der Versorgung nicht im Rahmen des Bebauungsplanes geklärt würden, stattdessen mache der Landkreis hier Vorgaben. In Besseringen funktioniere diese Art jedoch seit Jahren sehr gut. Der Feldweg sei aus dem angesprochenen Grund im Entwurf des Bebauungsplanes als öffentliche Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung definiert. Somit bleibe eine Nutzung des Weges für die dahinterliegenden Grundstücke weiterhin möglich.

Fraktionsvorsitzende Holzner (SPD) weist darauf hin, dass es sich nicht um einen Waldkindergarten handele, sondern um eine private Kindertagespflege mit einem naturpädagogischen Konzept. Bezüglich der Versorgung sei ein ausreichendes Mindestmaß stets gewährleistet, da diese Einrichtungen einer strengen Kontrolle des Jugendamtes unterliegen, noch bevor Genehmigungen ausgesprochen würden.

Ratsmitglied Weiten (Bündnis 90/Grüne) hinterfragt bei grundsätzlicher Zustimmung einige aus seiner Sicht kritische Punkte, wie z.B. die Ver- und Entsorgung in bestimmten Bereichen, aber auch die Zusicherung des Zugangs zum Feldwirtschaftsweg. Dieser höre an der besagten Fläche auf und sei danach nur noch ein Anwender. Hier sei zu gewährleisten, dass das nur hierüber zugängige Grundstück auch dann noch erreichbar sei. Dies habe Herr Bies so bestätigt.

 

 

 

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Beschluss:

 

  1. Gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird die 1. Teiländerung des Bebauungsplanes „Unten in Irzentälchen in Grewelt“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.
  2. Die Änderung des Bebauungsplanes soll gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
  3. Der vom Planungsbüro Kernplan ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung wird gebilligt und für das Verfahren freigegeben.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

31

0

1

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000640&TOLFDNR=1008275&selfaction=print