12.01.2022 - 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan „LIDL-Filiale R...

Beschluss:
vertagt
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Der Punkt wurde in die nächste Sitzung vertagt, da verschiedene Unterlagen nicht zur Verfügung standen.

 

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Beschluss:

 

  1. Dem Abwägungsvorschlag der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Planung eingegangenen Stellungnahmen wird zugestimmt und so beschlossen.
  2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit Vorhaben- und Erschließungsplan „Lidl-Filiale Rieffstraße“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B)“ im Stadtteil Merzig wird als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen.
  3. Die Begründung mit der einzelhandelsgutachterlichen Auswirkungsanalyse wird gebilligt.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

0

0

0

 

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Anlagen zur Vorlage