03.02.2022 - 4 Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang mit Gr...

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) erklärt, es ginge hier um den Bereich der Grünschnittannahme, des Eingangs und des Ausgangs der einzelnen Fraktionen. Er habe diesbezüglich Zahlen zum Stoffmanagement erhalten, die seiner Meinung nach nicht ausreichend seien, um aussagekräftig zu zeigen, was reinkomme oder rausgehe. Im privaten Bereich werde nur der Ausgang in Tonnagen angegeben. Im städtischen Bereich werde nur der Eingang erfasst. Im privaten Bereich verwundere ihn dies, da seitens der Unternehmen über die Gebührenerhebung eine gewisse Erfassung der Mengen möglich sei. Weiterhin habe er darum gebeten, eine Information zu erhalten, welche Anlage bedient werde. Wenn der EVS dienungspflichtig sei, sei bekannt, welcher Anlage alles zugeführt werde zur Verwertung. Der anfallende, städtische Grünschnitt werde beim Eingang über Kubikmeter erfasst, jedoch nicht der Ausgang. Da in der Aufnahmestelle keine Verwertung stattfinden dürfe, werde das Schnittgut ja auch wieder einer Verwertungsanlage zugeführt. Dort werde das Material in der Regel über Gewichtseinheiten erfasst. Im Prinzip seien von 6 Zahlen 3 genannt worden. Weitere 3 angefragte Zahlen, seien nicht genannt worden. Das sei für ihn nicht nachvollziehbar. Was auch fehle, seien Angaben zum Rückfluss. Es sei ein geschlossener Kreislauf, die Stadt biete auch verschiedene Stufen von Kompost an. Er wolle nicht jeden Schritt bei den Unternehmen nachvollziehen, aber frage sich, warum manche Zahlen bezüglich seiner Anfrage nicht beigefügt seien. Daher müsse er Akteneinsicht beantragen.

 

Stadtratsmitglied Spanier (DIE LINKE) bezieht sich auf zwei Argumente der Verwaltung, warum diese die Akteneinsicht nicht genehmigen wolle. Zum einen habe Herr Weiten nach Ansicht der Stadt bereits alle erforderlichen Informationen. Ob er ausreichend informiert sei, könne nur dieser selbst entscheiden. Zum zweiten führe die Verwaltung auf, dass möglicherweise sensible Informationen der Betreiberfirma dort enthalten seien. Das sei ein richtiges Argument, das aber schnell entkräftet werden könne. Denn man habe im Stadtrat ständig mit Informationen zu tun, die nicht für die Öffentlichkeit bestimmt seien, und über die Stillschweigen zu bewahren sei. Sie unterstelle Herrn Weiten, dass er das genauso handhabt. Sie sehe nicht, wo der Unterschied zwischen diesen Informationen und den übrigen Informationen, mit denen man im Rat immer wieder konfrontiert sei, liege.

 

Verwaltungsmitarbeiter Nollmeyer erklärt, beim privaten Grüngut zum Beispiel würden die Anlieferzahlen nur über das Nutzungsentgelt erfasst. Hierzu würden Wochenabrechnungen geführt, in denen es heiße: Grünschnitt in kleinen Mengen bis 125 Liter, bis 500 Liter oder je angefangenem Kubikmeter. Diese Zahlen seien sehr grob im Vergleich zur Tonne. Es gebe keine explizite Erfassung der Eingangsmengen. Dahingegen werde beim EVS auf Tonnage abgerechnet. Davon gebe es die Ausgangswiegescheine. Beim kommunalen Grüngut sei es umgekehrt. Es werde nicht der Input des Bauhofes erfasst. Dieser habe einen separaten Bereich auf der Anlage, wo die Materialien zwischengelagert würden. Dort werde nur der Output erfasst, da die Betreiberfirma auch für die Verwertung zuständig sei. Aus diesen Gründen lägen die von Herrn Weiten angefragten Informationen teilweise nicht vor.

 

Stadtratsmitglied Schuh (Freie Wähler Merzig/FDP) bestätigt nach den Aussagen von Herrn Nollmeyer, dass er auch den Eindruck habe, dass keine exakten Zahlen vorliegen könnten. Er würde aber gerne wissen, ob überhaupt belastbare, vergleichbare Zahlen vorlägen.

Verwaltungsmitarbeiter Nollmeyer verweist auf den privaten und kommunalen Grünschnitt, von dem es belastbare Zahlen gebe bei dem, was der EVS abfahre für die Stadt. Dies werde auf Tonnage berechnet. Belastbare Zahlen zum kommunalen Grünschnitt gebe es nicht, ebenso nicht für den privaten Input.

 

Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) ergänzt, es ginge bei dem Antrag von Herrn Weiten nicht darum, der Verwaltung etwas zu unterstellen. Im Gegenteil. Man habe in der Vergangenheit immer auch in Fragen des Wertstoffhofes lange Diskussionen in den Ausschüssen gehabt. Man sei froh gewesen, wenn jemand mit Expertise zu diesen Themen dabei gewesen sei. Es ginge darum, wie man Verfahrensweisen, Prozesse und Kosten senken könne. Herr Weiten habe sich intensiv mit dem Thema und Unterlagen dazu auseinandergesetzt und versuche, Dinge zu finden, wo man in Zukunft optimieren oder etwas anders dargestellt werden könnte. Er hätte sich gewünscht, dass man die Akten zur Verfügung gestellt hätte, ohne dass es zum Antrag hätte kommen müssen. Er verstehe nicht, warum man einem Stadtratsmitglied nicht die Möglichkeit gebe, in das Thema einzutauchen mit dem Ziel, im Sinne der Stadt vielleicht Dinge zu verbessern. Die Kompetenz von Herrn Weiten bei diesen Punkten sei in der Fraktion bekannt und werde geschätzt.

 

Der Vorsitzende verweist auf die rechtlichen Vorgaben, an die sich die Verwaltung halten müsse. Er verweist auf Abschnitt 2 des Sachverhalts in der Vorlage. Man könne einem Mitglied des Stadtrates nicht ohne Weiteres Informationen zur Verfügung stellen. Sollte der Stadtrat dafür entscheiden, mache man dies natürlich. Ein anderer Punkt sei, wie angesprochen, dass man eine Expertise habe und über ein Thema spreche. Es könne auch sein, dass im Fachausschuss der Wunsch bestehe, im breiteren Rahmen darüber zu sprechen. Dann könne man allen die Informationen zur Verfügung stellen.

 

Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) erklärt in Bezug auf die Erläuterungen von Herr Nollmeyer sei für ihn alles nachvollziehbar. Nur das Schreiben, das er zu den städtischen Eingängen bekommen habe, beziehe sich auf die 10.100 Kubikmeter und die 450 Kubikmeter krautiges Material. Das sei im Schreiben als Eingang dargestellt. Herr Nollmeyer sage, es sei der Ausgang. Im privaten Bereich gebe es eine gewisse Dokumentierung. Auch diese reiche, um hochzurechnen, wie viel Kubikmeter es seien. Er verstehe beim städtischen Material nicht, dass beim Ausgang in Kubikmetern gerechnet werde, obwohl der Abholer und Verwerter über Tonnagen abrechne. Das hätte er gerne klargestellt. Im Stoffmanagement sei es auch für die Kommune wichtig zu wissen, wo was hingehe. Was ganz außen vorbleibe, sei die Nachhaltigkeit, also der Rückfluss. Auch, wenn es etwas Aufwand bedeute, so sei es für ihn kein Kreislauf. Aus dem Protokoll der Eingänge über die Erfassung der Gebühren könne er eine Kubikmeterzahl ausrechnen. Bei den Ein- und Ausgängen der Stadt müsse man sich darüber klar sein, ob die Kubikmeterzahl eben ein Ein- oder Ausgang sei oder ob es nur diese eine Zahl gebe. 

 

Fachbereichsleiter Klein weist darauf hin, dass die Redezeit abgelaufen sei.

 

Stadtratsmitglied Schuh (Freie Wähler Merzig/FDP) betont, er habe nichts dagegen, wenn sich Herrn Weiten, den er für kompetent halte, mit diesen Zahlen beschäftige und diese vergleichen wolle. Er frage sich aber, welche Zahlen dieser vergleiche. Man könne Kubikmeterzahlen, die pro Anlieferer völlig unterschiedlich seien, nicht vergleichen mit gewogenen Mengen, die in die weitere Verwertung gingen.

 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) unterstreicht die Aussage des Vorsitzenden, es gebe rechtliche Vorgaben, sodass nicht jedes Ratsmitglied ohne Weiteres Einsicht in Unterlagen nehmen könne. Es sei nachvollziehbar, auch dass der Stadtrat darüber beschließen müsse. Ein Problem habe er jedoch damit, dass die Verwaltung vorschlage, dieses Begehren von Herrn Weiten aufgrund von Geschäftsgeheimnissen abzulehnen. Im Bauausschuss oder Grundstücksausschuss sehe man z.B. die Angebote von Firmen und andere Dinge, was Geheimnisse seien. Da passe die Relation nicht. Daher verstehe er nicht, warum die Verwaltung Herrn Weiten den Einblick verwehren wolle. Er sei sicher, Herr Weiten werde keine der herausgelesenen Zahlen weitergeben, sondern er werde diese zum Nutzen der Stadt erarbeiten. Herr Weiten leiste auch in der AG Abfall sehr konstruktive Arbeit. Wenn er bereit sei, sich die Mühe zu machen, könne man ihm doch die Chance dazu geben.

 

Der Vorsitzende hakt nach, wo Herr Hackenberger gelesen habe, dass die Verwaltung vorgeschlagen habe, den Antrag abzulehnen. Der Vorsitzende verliest den Beschlussvorschlag aus der Vorlage. Man habe nicht vorgeschlagen, den Antrag abzuweisen. Man habe überhaupt keinen Vorschlag gemacht. Der Stadtrat habe die Möglichkeit zu entscheiden, ob Ja oder Nein. 

 

Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) zitiert aus der Vorlage: „Diese Unterlagen enthalten allerdings schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Betreiberfirma, sodass verwaltungsseitig nach wie vor keine Akteneinsicht präferiert wird.“ Demnach werde von der Verwaltung vorgeschlagen, dass Herr Weiten keine Einsicht erhalten solle. Könne man nicht sagen, aufgrund der Ausführungen von Herrn Weiten präferiert man doch, ihm die Einsicht zu gewähren, fragt Herr Hackenberger.

 

Der Vorsitzende betont erneut, die Verwaltung habe diesbezüglich keinen Vorschlag gemacht.

 

Reduzieren

Beschluss:

Der Stadtrat spricht sich mehrheitlich dagegen aus, Einsicht in die Akten zu gewähren.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen

Nein-Stimmen

Enthaltungen

9

21

4

 

Online-Version dieser Seite: https://ratsinfo-merzig.ego-saar.de/allris-publicto020?SILFDNR=1000582&TOLFDNR=1007746&TOLFDNR=1007746&selfaction=print