03.02.2022 - 8 Bebauungsplan „Rotensteiner Weg“ in der Kreisst...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Stadtrates
- Gremium:
- Stadtrat
- Datum:
- Do., 03.02.2022
- Status:
- gemischt (Sitzungsgeld freigegeben)
- Uhrzeit:
- 17:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 311 Stadtplanung und Umwelt
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Stadtratsmitglied Boos (CDU) betont, der Stadtrat mache heute den ersten Schritt, damit die alte Parkplatzanlage Villeroy & Boch und das gesamte Umfeld entlang des Rotensteinerwegs deutlich aufgewertet werden könne. Von der Erweiterung des Bauplatzangebotes verspreche er sich eine zumindest geringe Entlastung bei der Preisentwicklung. Er weist darauf hin, dass jeder Einwohner, der das Saarland verlasse, sich durch erhebliche Einbußen bei der Mittelzuweisung des Bundes gegenüber dem Land bemerkbar mache. Herr Boos dankt der Stadtverwaltung um Bürgermeister Marcus Hoffeld, Christian Bies, Thomas Cappel und den übrigen Beteiligten. Ebenso dankt er dem Ortsrat für das einstimmige Votum. Die CDU-Fraktion stimme der Vorlage zu.
Stadtratsmitglied D’Auria (SPD) führt aus, die Fläche werde seit langer Zeit nicht mehr als Parkplatz genutzt und sei größtenteils versiegelt. Für 2/3 der Fläche gebe es bereits Pläne. Der Natur werde Rechnung getragen, da man einen gebührenden Abstand zum Seffersbach einhalten. Die Fauna werde dort ebenfalls nicht gestört. Es sei ein gutes Projekt, dem die SPD-Fraktion zustimme.
Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) bezieht sich auf Ausführungen des Planungsbüros. Dieses schreibe ausdrücklich, der Seffersbach sei eine Kaltluftschneise. Das sei falsch, das gesamte Tal sei eine Kaltluftschneise. Es sei bewusst einseitig von Bebauung freigehalten worden. Daher sei damals dort der Parkplatz gebaut worden. Es würden zum begradigten Seffersbach 5 Meter Abstand nach dem Saarländischen Wassergesetz gehalten. Man habe auf der einen Seite das Firmengelände von Boch, auf der anderen Seite solle nun in großem Stil auf einer enormen Länge gebaut werden. Man riegle das gesamte Tal ab. Damit würden die beiden vom Planungsbüro genannten Aspekte Klimaschutz und Kaltluftschneise kaputt gemacht. Generell wäre er froh, man würde für Bebauungen immer bereits versiegelte Flächen nutzen. Heute würde eine solche Fläche renaturiert werden. Damals sei sie illegal aufgeschüttet worden. Der Bach sei in ein Korsett gezwängt worden. Bezugnehmend auf die neue Aussicht der Anwohner bemerkt Borger, jeder der die Kubatur der Gebäude mit über 11 Metern Fronthöhe sehe, wisse, dass es gar keine Aussicht mehr gebe.
Er verstehe das Interesse des Eigentümers, die Fläche höherwertig zu vermarkten bzw. zu entwickeln. Das Argument, dass hier sehr günstiger Wohnraum geschaffen werde, wäre noch nachvollziehbar. Aber das Tal zu verriegeln, habe nichts mit zeitgemäßer Stadtentwicklung und -planung zu tun. Deshalb lehne die Grünen-Fraktion die Vorlage ab.
Stadtratsmitglied Temmes (Grüne) berichtet, er sei heute an der Baustelle gewesen und dort sei wieder gearbeitet worden. Hierzu zitiert er den Bebauungsplan: „Vor Baubeginn sind die zu räumenden Baufelder gegebenenfalls mit einer Reptilienumzäunung zu versehen, um ein Einwandern von Mauereidechsen in das Baufeld zu verhindern. Die potenziell im Baufeld vorkommenden Exemplare sind vor Baubeginn abzusammeln und außerhalb des Baufeldes zu verbringen oder durch Herstellung von Ersatzhabitaten in unmittelbarem Umfeld vor erheblicher Betroffenheit zu schützen.“ Es sei nun leider wieder geräumt worden, ohne, dass eine Genehmigung vorgelegen habe. Es seien nur noch zwei Anhäufungen von Baumgehölz vorhanden. Weiterhin sei es ein Baugrund von 300 Metern Länge, und es würden Gebäude von 50 Metern Länge gestattet sowie 11,50 Höhe ab Niveau des Rotensteinerwegs. Der Rotensteinerweg liege noch 1,50 Meter über diesem Gelände. Der Seffersbach habe nur eine Böschung von einem Meter, zur Seite des Werksgeländes sei sie höher. Jeder Retentionsraum gehe daher auf die Seite, auf der die Neubauten vorgesehen seien. Es seien dreigeschossige Gebäude möglich, ebenso wie ein Dachgiebel. So würden die Anwohner des Rotensteinerwegs nur noch gegen eine Wand blicken. Er könne dieser Vorlage daher nicht zustimmen. Weiterhin merkt Herr Temmes an, dass im Bebauungsplan unter Punkt 9 oben auf der rechten Seite stehe, dass die Bepflanzung mit Bäumen entweder auf einem Stehplatz oder einem mindestens 1,5 Meter breiten Mittelstreifen zwischen den Stellplatzstreifen erfolge. So, dass ausreichend Wurzelraum für das Langzeitwachstum der Bäume vorhanden sei. Für den Wurzelbereich sei ein Mindestraum von 12 Kubikmetern vorzusehen. Herr Temmes fragt, was dies heißen solle in Maßen. Er sei überzeugt, dass es hier 12 Quadratmeter heißen sollte. Dies bitte er zu prüfen.
Der Vorsitzende antwortet, man steige heute erst in das gesamte Verfahren ein. Noch sei nichts beschlossen worden. Man diskutiere heute im Gremium zum ersten Mal darüber. Er könne sich daher nur schwer vorstellen, dass bereits mit Arbeiten begonnen worden sei. Er sage aber aufgrund der Äußerung von Herrn Temmes zu, dass man bei den Unternehmen hierzu nachfrage.
Ressortleiter Bies ergänzt, dass Villeroy & Boch den bestehenden aktuell genutzten kleinen Parkplatz umbauen müsse. Daher habe die Firma den alten Parkplatz als solchen wiedereröffnet. Es fänden keine Baumaßnahmen für die geplanten Vorhaben der Stadt statt. Denn die Grundstücke seien noch nicht veräußert. Es bestehe noch kein Planungsrecht. Daher könnten auch noch keine Baumaßnahmen stattfinden. Der Parkplatz werde nur als Alternative temporär genutzt zur Abstellung von Fahrzeugen. Dazu habe er im vorderen Bereich gerodet werden müssen. Dies sei nach Naturschutzgesetz völlig in Ordnung. Nach § 36 könne man bis Ende des Monats roden. Weiterhin sei in einem Bebauungsplan ein Baufenster dargestellt. Das heiße aber nicht, dass dort ein Gebäude mit 50 Meter Länge gebaut werde. Das sei hier nicht der Fall. Dann habe Herr Temmes von Staffelgeschossen gesprochen. Um eine maximale Gebäudehöhe festzusetzen, stehe nicht die Geschossigkeit als alleiniges Kriterium im B-Plan, sondern eine maximale Gebäudehöhe. Ob das letzte Geschoss zur Erreichung der maximalen Höhe ein Halb- oder ein Vollgeschoss sei, spiele keine Rolle. Über die 11,50 Meter könne nicht gebaut werden. Auch kein Dach, kein Flachdach oder Satteldach sei darauf noch erlaubt. Die angesprochene Maßangabe bezüglich der Bäume sei kein Fehler. Der Wurzelraum unter der Erde sei 12 Kubikmeter, aber nicht 12 Meter tief und einen Quadratmeter breit. Bei allen Parkplätzen, Einkaufszentren oder bei der Mittelinsel auf dem Stadthallenparkplatz – jeder Baum habe für sich einen Wurzelraum von 12 Kubikmetern.
Stadtratsmitglied Schuh (Freie Wähler Merzig/FDP) teilt die Sorge der Transparenz. Sollte dort ein Gebäudekomplex von 300 Metern Länge – zwar unterbrochen – mit einer Höhe von 11,50 Metern gebaut werden, so sei die Sicht der Anwohner gegenüber nicht mehr so gut. Da habe er gewisse Bedenken, bestätigt Herr Schuh. Ebenfalls solle man genau prüfen, inwieweit die Hochwassergefahr dort bestehe und wie man damit umgehen könne. Dies sollte man im Vorfeld wissen.
Stadtratsmitglied Palz (SPD) wendet sich mit seinem Beitrag an Herrn Temmes. Mit dem Bebauungsplan schaffe man Planungsrecht. Herr Temmes spreche sehr oft über Bauordnungsrecht. Dies seien unterschiedliche Bereiche und hätten nichts miteinander zu tun. Es gebe auch verfahrensfreie Dinge bei der Einrichtung einer Baustelle, wofür keine Genehmigung gebraucht werde. Sie seien als Stadtverordnete verpflichtet, das Bauplanungsrecht zu schaffen für weitere Baumaßnahmen. An diesem Punkt könne man ansetzen und als Stadtrat sagen, was man dort wolle. Die Dachform könne man nicht vorschreiben. Es sei höchstrichterliche Rechtsprechung, dass dies nicht in einem Bebauungsplan festzusetzen sei. Er verstehe daher die Aussage nicht, dass Herr Temmes nicht zustimmen könne, da man vor Ort angefangen habe zu bauen. Dieses Verhalten als Stadtverordneter gehe nicht.
Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) pflichtet Herrn Borger bei, dass man in Zukunft größere Probleme durch Starkregenereignisse haben werde. Der Seffersbach werde dann zum reißenden Fluss. Insbesondere wenn er die Bebauung betrachte, bei einem Bauherrn gehe er sogar davon aus, dass ausgekoffert werde, dass im Bereich der Stellflächen Kellerraum, technischer Raum, Stellplätze, Garagen oder sonstige Räumlichkeiten für das Gebäude angedacht seien. Das heiße, dass erstens der Raum nicht mehr zur Verfügung stehe im Überschwemmungsbereich und dass dieser unter Umständen massiv angegriffen werde bei Starkregenereignissen. Von einer Aufschüttung zur Gebäudesicherung gehe er nicht aus. Ebenso nicht, dass das Maximum, das erlaubt ist, hinzu komme, noch dass man die Erdgasleitung in unmittelbarer Nähe ausnutze und den Raum für den Seffersbach bei Starkregenereignissen sehr stark einschränke. Er bitte daher um eine Einschätzung von Herrn Bies zur Lage dort.
Ressortleiter Bies erklärt, man sei natürlich dort im Bereich des Bachlaufes. Das Verfahren beginne erst. Das heiße, die Untersuchungen, welche Auswirkungen das Vorhaben auf das Thema Hochwasser habe, würden unter Beteiligung des LUA in den nächsten Schritten geklärt. Möglicherweise würde auch eine Berechnung gefordert. Erst dann könne man verbindlich eine Aussage treffen, welche Auswirkungen es geben werde. Man müsse aber das Ganze großräumiger sehen, auch die Situation im Oberlauf Richtung Brotdorf betrachten. Dort gebe es große Wiesenflächen. Wenn man einen nachhaltigen Hochwasserschutz für die Innenstadt von Merzig machen wolle – dazu gehöre auch die besprochene Fläche – müsse man darüber nachdenken, ob man diese Wiesenflächen nicht als mögliche Retentionsflächen nutze. Die Situation an dieser Stelle sei nicht deshalb so problematisch, weil dorthin gebaut werde. Sondern, weil der Seffersbach seit Jahrzehnten bereits ein paar Meter unterhalb in ein enges Rohr geleitet werde. Das sei die eigentliche Engstelle.
Man diskutiere jetzt schon Inhalte so detailliert. Diese würden aber jetzt erst genau untersucht. Alle Eingaben könne man im Verfahren machen. Diese würden dann abgeprüft. Ebenso könne man konkrete Vorschläge machen, wie man den B-Plan entsprechend ändern könne. Diesen bringe man erst auf den Weg. Man treffe keinen Beschluss über die Inhalte.
Der Vorsitzende unterstreicht dies und bekräftigt, dass man erst am Beginn des Projektes stehe. Über alle Fragen, die richtigerweise angesprochen worden seien, werde sich die Verwaltung auch Gedanken machen. Zum Punkt „Hochwasser“ verweise er auf das Starkregenkonzept, das man aktuell ebenfalls sehr umfangreich bearbeite. Man sei mit dem Gutachter in allen Stadtteilen gewesen und habe sich alle betroffenen Punkte angeschaut. Feuerwehr und THW seien mit dabei gewesen, um sich mögliche Schwachstellen anzuschauen. Man sage zu, auch den angesprochenen Punkt, sollte er nicht bereits untersucht worden sein, wovon er ausgehe, zu betrachten. Möglicherweise komme man beim Seffersbach zu einem ganz anderen Ergebnis. Denn man könne sich nicht nur den Punkt in Merzig anschauen, wenn es Probleme mit dem Seffersbach gehe. Dann müsse man auch kreisweit und gemeindeübergreifend schauen. Eventuell könne man beim Seffersbach auch schon perspektivisch etwas verbessern, wenn man im Bereich Losheim auch schon Maßnahmen ergreife.
Stadtratsmitglied Hackenberger (DIE LINKE) betont, Ziel von allen sei es immer, die Innenstadt zu stärken. Wenn er nun aber lese, dass auf die Fläche Einzelhandelsbetriebe, Geschäftsbetriebe, Bürogebäude geplant seien, frage er sich, warum dies aufgeführt sei. In der Diskussion sei man bisher immer von Wohngebäuden ausgegangen.
Ressortleiter Bies erläutert, dass es keine reinen Wohngebäude werden könnten aufgrund der Nähe zur Industrienutzung. Die ursprüngliche Intention sei eine Gewerbeerschließung dieses Bereichs gewesen. So werde es jetzt auch sein. Der tatsächliche Verkauf habe noch nicht stattgefunden, daher umschreibe er die zukünftigen Nutzer: Sie kämen aus dem Bereich Handwerk und würden womöglich hergestellte Materialien für Großkunden dort verkaufen. Es ginge nicht darum, einen Lebensmitteleinzelhandel dort zu platzieren oder Einzelhandel für Kleidung oder ähnliches. Alles, was innenstadtrelevant sei, sei grundsätzlich ausgeschlossen. Es ginge hauptsächlich um Dinge des gewerblichen Bedarfs, die dort angeboten werden könnten. Es könnte beispielsweise ein großer Malereibetrieb sein, der dort Farben und Lacke verkaufe. Das wäre auch ein Punkt, den der Stadtrat im Verfahren einbringen könnte. Das wäre ein sinnvoller, nächster Schritt, zu konkretisieren, was an Einzelhandel dort sein solle und was nicht. Das Thema „Wohnen“ sehe er, wenn überhaupt im obersten Geschoss. Ansonsten sehe er eine gewerbliche und eine Büro-Nutzung.
Stadtratsmitglied Boos (CDU) ergänzt, er habe mit mehreren Anwohnern gesprochen bezüglich des zukünftigen Ausblickes auf das neue Baugebiet. Bis jetzt habe sich jeder positiv geäußert und gesagt, wenn eine Bebauung ungefähr so käme, wie angedacht, dann wäre dies ein deutlicher Fortschritt und würde positiv gesehen.
Stadtratsmitglied Temmes (Grüne) betont, er habe die 50 Meter nicht aus der Luft gegriffen. Unter § 3 stehe: „Wird eine abweichende Bauweise festgesetzt (…) zulässig sind eine Gebäudelänge von kleiner, als auch größer 50 Meter.“ Also seien die Gebäude mit 50 Metern zulässig. An Herrn Palz gerichtet erklärt Herr Temmes, der Baubeginn beginne für ihn mit der Räumung der Baustelle. Das sei der erste Schritt. Vor Ort sehe man, dass Bäume und Gestrüpp bereits komplett geräumt seien. Die Mauereidechsen, die dort im Baufeld sein sollten bzw. waren, man wisse es nicht, sollten mal gezählt werden.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die Rodung nichts mit der Baustelle zu tun habe. Das könne jeder auf seinem Grundstück machen, sofern er sich an die Regeln halte. Unabhängig davon, ob er danach etwas auf dem Grundstück plane oder nicht.
Ressortleiter Bies ergänzt, auch hier gelte das Gleiche wie vorhin bezüglich des Einzelhandels. Die Formulierung sei enthalten, da man wisse, dass einer der Investoren eine deutlich niedrigere Halle zur Unterbringung von Materialien dort plane. In der Summe seien es dann in der Länge 50 Meter. Hier könne man aber auch eine Differenzierung machen, dass ab einer bestimmten, definierten Gebäudelänge nur noch eine bestimmte Höhe zulässig sei.
Fraktionsvorsitzender Borger (Grüne) führt aus, man habe im Rat parteiübergreifend die Bemühungen intensiviert, das Thema Daseinsvorsorge und Klimaschutz in Merzig zu besetzen. Man habe eine eigene Arbeitsgruppe und überlege, wie man mit Fassadenbegrünung, Baumpflanzung für die Zukunft etwas tue. Was man heute entscheide, wirke nicht auf die Anwesenden, sondern auf die Kinder und Kindeskinder. In der Vorlage verweise man unter dem Punkt „Auswirkungen auf das Klima“ auf das, was möglicherweise bei der Begründung zum Bebauungsplan komme. Bezüglich der Punkte Klima und Kaltluftschneisen bzw. Luftbewegungen, worauf in den Plänen deutlich hingewiesen werde – es sei eine ganz bedeutende Kaltluftschneise in Merzig, müsse er an das Gewissen all derer, die anwesend seinen, appellieren. Es zähle nicht der Spatenstich, diese Entscheidung wirke in die Zukunft. Zudem sei das Projekt beworben worden mit „Hier entsteht günstiger Wohnraum“. Eben sei gesagt worden, die obersten Etagen würden vielleicht als Wohnungen vermietet oder verkauft. Jeder, der sich etwas auskenne, wisse, was in Merzig eine Dachmansarde koste. Da gebe es womöglich unterschiedliche Ansichten von „günstigem“ Wohnraum. Er appelliere an alle, das Thema Klimaschutz in Merzig nicht zu vernachlässigen.
Stadtratsmitglied Weiten (Grüne) erklärt, er sei auch davon ausgegangen, dass der Schwerpunkt dieses Gebietes Wohnraumschaffung bzw. Wohnbau sei. Jetzt stelle es sich ihm dar, als sei es im Schwerpunkt eine gewerbliche Nutzung, bei der nebenbei auch Wohnraum geschaffen werde. Zudem gebe er auch das Verkehrskonzept in der Fahrradstraße zu bedenken. Vieles hätte er unter bestimmten Bedingungen mitgetragen. Aber er sei nun vollkommen verwirrt. Zuerst sei zum Zweck gesagt worden Wohnraumschaffung, am besten im Niedrigbereich. So könne er dies nicht mittragen.
Der Vorsitzende verweist auf den ersten Satz im Sachverhalt der Vorlage. Dort sei aufgeführt: „Geplant ist ein urbanes Gebiet, in dem das Miteinander von Wohnen und nicht störenden gewerblichen Nutzungen, wie beispielsweise Büroräume in Einklang gebracht werde.“ Es sei also alles aufgeführt.
Fraktionsvorsitzender Hackenberger (DIE LINKE) bestätigt, dass dies so aufgeführt sei. Es sei aber anders kommuniziert worden. Bezugnehmend auf die Aussage von Herrn Bies, der Stadtrat könne Vorgaben bzw. Beschränkungen bezüglich z.B. der Gebäudelänge oder der Höhe machen, fragt er, wann der Zeitpunkt hierfür sei.
Der Vorsitzende erklärt, heute ginge es zunächst um den Beginn des Verfahrens.
Ressortleiter Bies führt aus, es sei so, wie bei jedem anderen Bebauungsplanverfahren. Am Anfang stehe ein Aufstellungsbeschluss, der manchmal auch nur einen Lageplan beinhalte und drei Sätze zum Verfahren. Die Inhalte würden dann nachher in weiteren Schritten erarbeitet. Im konkreten Fall habe man bereits weitergearbeitet, da einige Punkte im Vorfeld schon klar gewesen seien. So sei der Bebauungsplan schon recht ausführlich, weshalb man in das Verfahren nach § 13a gehe. Der nächste Schritt sei die Offenlegung der Planung, das heiße, jeder Bürger und jedes Ratsmitglied habe die Möglichkeit, sich die Pläne anzuschauen, Fragen zu stellen und schriftliche Eingaben zu machen. Diese würden im Verfahren durch Fachbüros bewertet und abgewogen. Daraus entstünden dann Vorschläge, ob sie in den B-Plan integriert werden könnten oder nicht. Parallel dazu würden alle Träger öffentlicher Belange, wie das Landesamt für Umweltschutz, die Landesplanung und alle, die sonst an solchen Verfahren beteiligt sind, einbezogen. Diese gäben auch eine Stellungnahme ab. Am Ende bekäme der Rat, bevor beschlossen werde, wie der Bebauungsplan aussehen solle, alle Unterlagen vorgelegt. Dann könnte man alle Punkte, die eingereicht worden sind, anschauen und entscheiden, wie mit diesen Eingaben umgegangen werden könne.
Stadtratsmitglied Spanier (DIE LINKE) erklärt, sie habe im Ortsrat der Vorlage zugestimmt. Allerdings hätten sie die Einwände aus der Grünen-Fraktion nachdenklich gestimmt. Sie sei ursprünglich davon ausgegangen, dass dort viel bezahlbarer Wohnraum geschaffen werde. Daran mangele es ja. Dies scheine nicht der Fall zu sein. Daher werde sie ihre Zustimmung zurückziehen und sich enthalten.
Stadtratsmitglied Schuh (Freie Wähler Merzig/FDP) bestätigt, er habe im Bauausschuss zugestimmt, habe aber ähnliche Bedenken wie seine Vorrednerin. Man sollte heute wissen, wie viel Wohnraum, Gewerbefläche und welche Gewerbeflächen geplant seien. Er stelle den Antrag, dass dieser Tagesordnungspunkt vertagt werde. Denn es seien zu viele Fragen offen. Sollte dieser abgelehnt werden, werde er sich enthalten.
Der Vorsitzende äußert sich überrascht hierüber, da die Abstimmungen einstimmig gewesen seien bisher. Diese Fragen seien auch im zuständigen Fachausschuss so nicht gestellt worden.
Fraktionsvorsitzender Auweiler (CDU) betont, die CDU-Fraktion begleite das Projekt schon lange durch alle Gremien. Er habe volles Verständnis für diejenigen, die erst seit Kurzem Teil des Stadtrates seien und die Verfahren nicht so begleitet hätten. Da von Herrn Bies sehr gut erläutert worden sei, wie das Verfahren sei und wo Möglichkeiten seien, noch Einfluss zu nehmen, werde die CDU-Fraktion der Vorlage zustimmen. Man wolle das Verfahren anschieben. In diesem Verfahren werde genau dargelegt, was kommen könne und was nicht. Der Rat sei nach wie vor Herr des Verfahrens. Es würden auch noch andere Träger öffentlicher Belange gehört. Man könne sich aber alles erst genau anschauen, wenn konkrete Pläne vorlägen. Ein Investor würde sicher nicht genaue Planungen mit hohen Planungskosten vorlegen, bevor nicht klar sei, ob dieser Bereich entwickelt werde. Man wolle dies, man wolle nach wie vor das Verfahren offen und transparent lassen. Man sehe von Seiten der CDU-Fraktion bisher keine Hinderungsgründe für die Entwicklung dieses Bereiches. Man werde sich intensiv in dieses Verfahren einbringen, was er auch von den anderen erbete. Dazu sei man gewählt und gefordert.
Fraktionsvorsitzende Holzner (SPD) unterstreicht diese Aussage und schließt sich den Worten von Herrn D’Auria an. Man wolle das Verfahren auf den Weg bringen und die Stadt unterstützen.
Herr Weiten meldet sich zu Wort, jedoch verweist der Vorsitzende darauf, dass er laut Geschäftsordnung diese Wortmeldung nicht mehr zulassen könne. Es seien nur zwei Wortmeldungen pro Redner erlaubt.
Beschluss:
- Gem. § 1 Abs. 3 und § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches in der aktuell gültigen Fassung wird die Aufstellung des Bebauungsplanes „Rotensteiner Weg“ im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB beschlossen.
- Der Bebauungsplan soll gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie ohne Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB und frühzeitigen Beteiligung der Behörden und TÖB gem. § 4 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
- Der vom Planungsbüro agstaUMWELT GmbH ausgearbeiteten Bebauungsplanentwurf, bestehend aus der Planzeichnung, dem Textteil und der Begründung wird gebilligt und für das Verfahren freigegeben.
Anlagen zur Vorlage
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