22.12.2020 - 2 Verpflichtung eines Ortsratsmitglieds

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Der Ortsvorsteher verpflichtet das anwesende Ortsratsmitglied, Robert Everad, gemäß §74 in Verbindung mit §33 Abs.2 KSVG (der aktuellen Situation bedingt) ohne Handschlag zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Ausübung seines Amtes und zur Verschwiegenheit.